Buchhalterin
Ina Neundorf
übernimmt für Sie das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, Ihre laufende Lohnabrechnung und das Erstellen von Lohnsteueranmeldungen.
Es werden nur Tätigkeiten ausgeübt, die im Rahmen des § 6 Nr.3 und 4 StBerG zulässig sind.